Forest Stewardship Council - FSC

Das FSC-Zertifikat gewährleistet dem Endverbraucher, dass das Holz und die Holzprodukte, die er erwirbt, aus Wäldern stammen, welche nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten überprüft und bewertet werden und den Anforderungen des Forest Stewardship Council entsprechen.

Die 10 Kriterien des Forest Stewardship Councils:

  • Kriterium 1: Einhaltung der Gesetze und FSC-Prinzipien - Die Waldbewirtschaftung erfolgt im Rahmen aller nationalen Gesetze und internationalen Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat. Die Prinzipien und Kriterien des FSC sind dabei zu erfüllen
  • Kriterium 2: Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten - Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sind klar zu definieren, zu dokumentieren und rechtlich zu verankern
  • Kriterium 3: Rechte der eingeborenen (indigenen) Volksgruppen - Festgeschriebene und Gewohnheitsrechte der indigenen und anderen Volksgruppen sind hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen anzuerkennen und zu respektieren
  • Kriterium 4: Gemeinschaftsbeziehungen und Rechte der ArbeitnehmerInnen - Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen, der im Walde Beschäftigten und der lokalen Gemeinschaften, langfristig erhalten oder vergrößern
  • Kriterium 5: Nutzen aus dem Walde - Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Dienstleistungen des Waldes, so dass sie langfristig wirtschaftlich tragbar ist und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann
  • Kriterium 6: Auswirkungen auf die Umwelt - Die Waldbewirtschaftung soll die biologische Vielfalt und die dazugehörigen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einmalige und empfindliche Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten
  • Kriterium 7: Bewirtschaftungspläne - Ein dem Umfang und der Intensität der geplanten Maßnahmen angepasster Bewirtschaftungsplan ist zu erstellen, in Kraft zu setzen und laufend nachzuführen. Er enthält die langfristigen Bewirtschaftungsziele und die Mittel zu deren Verwirklichung
  • Kriterium 8: Überwachung und Beurteilung - Eine dem Umfang und der Intensität der Waldbewirtschaftung angemessene Kontrolle soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte, die Handels- und Verarbeitungskette, die Bewirtschaftungstätigkeiten sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen beurteilen
  • Kriterium 9: Erhaltung naturnaher Wälder - Primärwälder, naturnahe Sekundärwälder und Orte von großer Bedeutung für die Umwelt, das soziale Leben und die Kultur sind zu erhalten. Solche Gebiete sind nicht durch Holzplantagen oder durch andere Landnutzungsformen zu ersetzen
  • Kriterium 10: Holzplantagen - Plantagen sind in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Kriterien 1-9 und den Kriterien zu Prinzip 10 zu planen und zu bewirtschaften. Plantagen können gemeinschaftlichen Nutzen erbringen und zur Deckung der Bedürfnisse der Welt an Waldprodukten beitragen. Sie sollen naturnahe Wälder ergänzen, nicht ersetzen. Sie sollen den Druck auf naturnahe Wälder reduzieren