AGBs – Europapier Austria und EU-RO


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der EU-RO Handelsges.m.b.H. – siehe bitte weiter unten.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der EUROPAPIER Austria GmbH: 

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller von uns abgeschlossenen Verträge. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. Unsere Angebote, insbesondere auch jene auf unserer Homepage, sind freibleibende Informationen und verstehen sich als Einladung zur Offertlegung. Bestellungen und deren Abänderung sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt werden. Stillschweigen gilt nicht als Einverständ-nis. Nicht bestätigte Bestellungen gelten als nicht angenommen.

3. Unsere Anbote richten sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Österreich und Deutschland, die Bestellungen im Rahmen ihres Unternehmens tätigen. Bestellungen von Konsumenten und von Unternehmern mit Sitz außerhalb Öster-reichs werden nur ausnahmsweise mittels gesonderter schriftlicher Vereinbarung abgewickelt. Diese AGB gelten nicht für allfällige Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern.

4. Hinsichtlich technischer Eigenschaften der Ware und Anwendungsbereiche gelten die jeweiligen Angaben des Herstellers. Hilfsweise gelten weiters die "Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Papier an der Wiener Börse" in der jeweils (zuletzt) gültigen Fassung. Mangels anderer Vereinbarungen wird das Papier nicht
nachbeschnitten (gehobelt). Bei nachbeschnittenem Papier wird das Gewicht mit Einschluß des durch das Nachbeschneiden entstandenen Wegfalls berechnet. Die Berechnung des Gewichtes erfolgt auf Grund des bestätigten Riesgewichtes. Im Sinne der bestehenden Usancen verstehen sich die in der Auftragsbestätigung angeführten Riesgewichte stets einschließlich Umschlag gewogen. Eingewogenes Formatpapier wird zu Nettogewicht (Bruttogewicht abzüglich des Gewichtes für Holzemballagen und Bandeisen), Rollenpapier wird brutto für netto berechnet.

5. Zu den von uns in Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen angeführten Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Bei Aufträgen über € 150,-- (exklusive USt) verstehen sich die Preise frei Haus. Bei Aufträgen über € 70,-- bis € 150,-- (exklusive USt) wird ein Kleinmengenzuschlag von € 5,--, bei Lieferungen bis € 70,-- (exklusive USt) wird ein Kleinmengenzuschlag von € 7,-- verrech-net. Wir behalten uns die Wahl der Versandart vor. Verlangt der Käufer eine andere Versandart (z. B. Eilgut- oder Expreßversand), so trägt er die Mehrkosten. Weiters erfolgt die Verrechnung eines Logistikzuschlages wie auf der Rechnung ausgewiesen. Das Vertragen und Abtragen der Paletten wird je nach Aufwand, jedoch aber mit mindestens € 25,- verrechnet.

6. Wir behalten uns die Vornahme und Fakturierung von Teillieferungen vor.

7. Wir behalten uns den Vertragsrücktritt ohne Nachfristsetzung vor, falls begründete Zweifel gegen die Bonität des Käufers auftauchen, insbesondere wenn der Käufer Verpflichtungen - auch gegenüber Dritten - nicht erfüllt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird. Wir weisen darauf hin, dass wir aus Bonitätsprüfungsgründen Firmendaten unserer Kunden teilweise an den KSV (Kreditschutzverband von 1870) weiterleiten, die absolut vertraulich behandelt werden.

8. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist unser Sitz in 1210 Wien, Autokaderstraße 86-96, dies ungeachtet der Versendung der Ware durch uns. Der Versand der Ware erfolgt stets auf Risiko des Käufers. Versicherungen werden nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Käufers abgeschlos-sen. Die Gefahr geht mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

9. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen unverzüglich nach Erhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in Euro spesenfrei zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber und gilt sohin nicht als Zahlung. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurückzubehalten oder mit behaupteten Gegenforderungen gegen unsere Forderung aufzurechnen.

10. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (ungesicherte Kapitalteile vor gesicherten, ältere Kapitalteile vor jüngeren) angerechnet.

11. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüberhinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von sämtlichen Rechtsgeschäften ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder weitere Lieferungen von Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei verspäteter Zahlung sind vorbehaltlich weiterer Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. nach dem Inhalt der Faktura bzw. Inkassospesen zu zahlen.

12. Allfällige Rabatte, Boni oder Skonti werden unter der Bedingung des vollständigen pünktlichen Zahlungseinganges eingeräumt.

13. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Ware weiter zu
veräußern, zu be- oder verarbeiten oder mit anderen Waren zu vereinigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder treten begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, so hat der Käufer die Vorbehaltsware auf unser Verlangen herauszugeben; in diesem Verlangen der Herausgabe liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

14. Transportschäden und Mengendifferenzen hat der Käufer bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche bei Übernahme der Ware dem Transporteur und unverzüglich schriftlich uns anzuzeigen. Allfällige Qualitätsmängel der von uns gelieferten Ware müssen uns bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche binnen 8 Tagen nach Ablieferung und vor einer allfälligen Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden. Falls wir eine Mängelrüge des Käufers vorbehaltlos bearbeiten, z. B. die angeblich mangelhafte Ware untersuchen oder Verhandlungen mit dem Käufer über behauptete Gewährleistungsansprüche führen, bedeutet dies keinerlei Verzicht auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.

15. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall leisten wir ausschließlich Gewähr für die Freiheit von Rechtsmängeln und für die Eigenschaften der Ware gemäß den jeweiligen Angaben des Herstellers. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck, ist ausgeschlossen. Allfällige Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluß binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen, können wir nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vornehmen oder eine Gutschrift erteilen. Rückgriffsansprüche gemäß § 933 b ABGB sind ausgeschlossen.

16. Soweit gemäß den vorstehenden Bestimmungen Gewährleistungsansprüche nicht oder nicht mehr bestehen, sind auch allfällige Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

17. Das Recht des Käufers, eine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums zu begehren, ist ausgeschlossen.

18. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vertreten haben. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstigem Ausschluß binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen und sind auf die Höhe des Wertes jener Lieferung, mit der sie im Zusammenhang stehen, beschränkt. Für technische Beratung oder deren Unterlassung bei der Verarbeitung der Ware übernehmen wir keinerlei Haftung.

19. Sendet der Käufer Euro-Paletten, die in unserem Eigentum bleiben, nicht innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist zu den festgelegten Bedingungen in verwendungsfähigem Zustand zurück, sind wir berechtigt, dem Käufer den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

20. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

November 2008 – Europapier Austria GmbH

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der EU-RO Handelsges.m.b.H.:

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller von uns abgeschlossenen Verträge. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. Unsere Angebote, insbesondere auch jene auf unserer Homepage, sind freibleibende Informationen und verstehen sich als Einladung zur Offertlegung. Bestellungen und deren Abänderung sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt werden. Stillschweigen gilt nicht als Einverständis. Nicht bestätigte Bestellungen gelten als nicht angenommen.

3. Unsere Anbote richten sich ausschließlich an Unternehmer, die Bestellungen im Rahmen ihres Unternehmens tätigen. Bestellungen von Konsumenten werden nur ausnahmsweise mittels gesonderter schriftlicher Vereinbarung abgewickelt. Diese AGB gelten nicht für allfällige Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern.

4. Hinsichtlich technischer Eigenschaften der Ware und Anwendungsbereiche gelten die jeweiligen Angaben des Herstellers. Hilfsweise gelten weiters die "Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Papier an der Wiener Börse" in der jeweils (zuletzt) gültigen Fassung. Mangels anderer Vereinbarungen wird das Papier nicht
nachbeschnitten (gehobelt). Bei nachbeschnittenem Papier wird das Gewicht mit Einschluß des durch das Nachbeschneiden entstandenen Wegfalls berechnet. Die Berechnung des Gewichtes erfolgt auf Grund des bestätigten Riesgewichtes. Im Sinne der bestehenden Usancen verstehen sich die in der Auftragsbestätigung angeführten Riesgewichte stets einschließlich Umschlag gewogen. Eingewogenes Formatpapier wird zu Nettogewicht (Bruttogewicht abzüglich des Gewichtes für Holzemballagen und Bandeisen), Rollenpapier wird brutto für netto berechnet.

5. Zu den von uns in Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen angeführten Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Bei Aufträgen über € 150,-- (exklusive USt) verstehen sich die Preise frei Haus. Bei Aufträgen über € 70,-- bis € 150,-- (exklusive USt) wird ein Kleinmengenzuschlag von € 5,--, bei Lieferungen bis € 70,-- (exklusive USt) wird ein Kleinmengenzuschlag von € 7,-- verrech-net. Wir behalten uns die Wahl der Versandart vor. Verlangt der Käufer eine andere Versandart (z. B. Eilgut- oder Expreßversand), so trägt er die Mehrkosten. Weiters erfolgt die Verrechnung eines Logistikzuschlages wie auf der Rechnung ausgewiesen. Das Vertragen und Abtragen der Paletten wird je nach Aufwand, jedoch aber mit mindestens € 25,- verrechnet.

6. Wir behalten uns die Vornahme und Fakturierung von Teillieferungen vor.

7. Wir behalten uns den Vertragsrücktritt ohne Nachfristsetzung vor, falls begründete Zweifel gegen die Bonität des Käufers auftauchen, insbesondere wenn der Käufer Verpflichtungen - auch gegenüber Dritten - nicht erfüllt oder ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird oder mangels Deckung der Kosten nicht eröffnet wird. Wir weisen darauf hin, dass wir aus Bonitätsprüfungsgründen Firmendaten unserer Kunden teilweise an den KSV
(Kreditschutzverband von 1870) weiterleiten, die absolut vertraulich behandelt werden.

8. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist unser Sitz in 1210 Wien, Autokaderstraße 86-96, dies ungeachtet der Versendung der Ware durch uns. Der Versand der Ware erfolgt stets auf Risiko des Käufers. Versicherungen werden nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Käufers abgeschlos-sen. Die Gefahr geht mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

9. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen unverzüglich nach Erhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in Euro spesenfrei zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber und gilt sohin nicht als Zahlung. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurückzubehalten oder mit behaupteten Gegenforderungen gegen unsere Forderung aufzurechnen.

10. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (ungesicherte Kapitalteile vor gesicherten, ältere Kapitalteile vor jüngeren) angerechnet.

11. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüberhinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von sämtlichen Rechtsgeschäften ohne Nachfristsetzung zurück-zutreten oder weitere Lieferungen von Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei verspäteter Zahlung sind vorbehaltlich weiterer Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. nach dem Inhalt der Faktura bzw. Inkassospesen zu zahlen.

12. Allfällige Rabatte, Boni oder Skonti werden unter der Bedingung des vollständigen pünktlichen Zahlungseinganges eingeräumt.

13. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu be- oder verarbeiten oder mit anderen Waren zu vereinigen. Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug oder treten begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, so hat der Käufer die Vorbehaltsware auf unser Verlangen herauszugeben; in diesem Verlangen der Herausgabe liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

14. Transportschäden und Mengendifferenzen hat der Käufer bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche bei Übernahme der Ware dem Transporteur und unverzüglich schriftlich uns anzuzeigen. Allfällige Qualitätsmängel der von uns gelieferten Ware müssen uns bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche binnen 8 Tagen nach Ablieferung und vor einer allfälligen Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden. Falls wir eine Mängelrüge des Käufers vorbehaltlos bearbeiten, z. B. die angeblich mangelhafte Ware untersuchen oder Verhandlungen mit dem Käufer über behauptete Gewährleistungsansprüche führen, bedeutet dies keinerlei Verzicht auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.

15. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall leisten wir ausschließlich Gewähr für die Freiheit von Rechtsmängeln und für die Eigenschaften der Ware gemäß den jeweiligen Angaben des Herstellers. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck, ist ausgeschlossen. Allfällige Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluß binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen, können wir nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vornehmen oder eine Gutschrift erteilen. Rückgriffsansprüche gemäß § 933 b ABGB sind ausgeschlossen.

16. Soweit gemäß den vorstehenden Bestimmungen Gewährleistungsansprüche nicht oder nicht mehr bestehen, sind auch allfällige Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

17. Das Recht des Käufers, eine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums zu begehren, ist ausgeschlossen.

18. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstigem Ausschluß binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen und sind auf die Höhe des Wertes jener Lieferung, mit der sie im Zusammenhang stehen, beschränkt. Für technische Beratung oder deren Unterlassung bei der Verarbeitung der Ware übernehmen wir keinerlei Haftung.

19. Sendet der Käufer Euro-Paletten, die in unserem Eigentum bleiben, nicht innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist zu den festgelegten Bedingungen in verwendungsfähigem Zustand zurück, sind wir berechtigt, dem Käufer den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

20. Sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen Österreichischem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

November 2008 – EU-RO Handelsges.m.b.H.